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Ist doch klar,
in der Kneipe dürfen mir keine branntweinhaltige Getränke ausgeschenkt
werden, auch darf ich diese nicht runterschütten,
...andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Bier, Wein und ähnliches, dürfen mir erst ab 16 ausgeschenkt werden, die ich dann runterkippen kann, außer ...meine Alten (oder
Personensorgeberechtigten) sind dabei und ich habe schon 14 Jahre auf dem
Buckel.
So steht‘s im §
9 des Jugendschutzgesetzes.
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