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Ist doch klar, ohne
meine Alten habe ich in der Kneipe nichts zu suchen, außer:
... ich bin auf Tour und möchte einen Happen einwerfen oder ein Gesöff reinziehen, ...bei Veranstaltungen eines Trägers der Jugendhilfe, ...wenn ich 16 bin, kann
ich ohne meine Alten bis 24 Uhr bleiben.
So steht‘s im §
4 des Jugendschutzgesetzes.
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